Wenn Sie Mieter sind, informieren Sie Ihre Hausverwaltung über den Schaden am Gebäude und melden den Schaden an Ihrem Hausrat Ihrer Hausratversicherung.
Wenn Sie der Eigentümer sind, informieren Sie sowohl Ihre Hausrat- als auch Ihre Gebäudeversicherung.
Sie erhalten von Ihrer Versicherung eine Schadensnummer, die Sie zur Vervollständigung der Schadensmeldung auf unserer Website benötigen. Sobald Sie die Schadensmeldung an uns gesandt haben, melden wir uns schnellst möglich bei Ihnen um einen Ortstermin zu vereinbaren.
Gern können Sie uns für die Sanierung Ihres Schadens privat beauftragen. In dem Fall sind Sie Kosten der Sanierung von Ihnen zu tragen.
Jeder Oberfläche / Jeder Verrußungsgrad erfordert einen differenzierten Bedarf an Reinigungsmitteln und Reinigungsverfahren. Je nach Art der Verunreinigung wird der optimale Reinigungsbedarf ausgewählt und angewandt.
Wir beginnen die Schadensabwicklung schnellst möglich mit der Schadensaufnahme. Wenn nötig werden Sofortmaßnahmen unverzüglich eingeleitet. Die Sanierungsmaßnahmen beginnen wir kurzfristig nach Angebotserstellung, der Freigabe durch die Versicherung und der Auftragserteilung durch den Versicherungsnehmer. Sie werden immer über den zeitlichen Ablauf informiert und eingebunden.
Ihre Anwesenheit ist in den ersten Stunden zu Beginn der Rückbau- / Reinigungsarbeiten beziehungsweise der Entsorgung / Verpackung erforderlich. Der zuständige Projektleiter wird Ihnen das Team der Sanierungsfachkräfte vorstellen, der Projektleiter weist die Sanierungsfachkräfte ein und es findet die Schlüsselübergabe statt. Außerdem haben Sie die Möglichkeit Fragen und Absprachen mit dem Projektleiter zu besprechen.
Durch die durchzuführenden Leistungen wird Strom und Wasser verbraucht. Vor Beginn der Arbeiten werden Strom- und Wasserzähler installiert, die den Verbrauch der Sanierungsmaßnahmen aufzeigen. In der Rechnung wird der Verbrauch detailliert aufgelistet.
Bei energieintensiven Trocknungsarbeiten empfiehlt es sich den Stromanbieter über den einmalig höheren Stromverbrauch zu informieren, damit die Abschlagszahlungen nicht erhöht werden. Sie erhalten dafür ein Bestätigungsschreiben von uns, indem die Höhe der einmaligen Energieentnahme nieder geschrieben steht.
Wenn wir bereits mit Ihrer Hausverwaltung zusammengearbeitet haben, können Sie uns kontaktieren und wir führen entsprechende Notmaßnahmen durch. Gern geben wir Ihnen telefonisch Auskunft.
Rufen Sie uns an, wir finden individuelle Lösungen speziell für Sie!